Im Bereich des Arbeitsrechts sind wir hauptsächlich im Bereich des Individualarbeitsrechtes für Sie tätig. Dies auf Arbeitgeberseite, z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschreiben etc., als auch auf Arbeitnehmerseite im Falle einer Kündigung sowie bei Fragen zu Lohnansprüchen oder zum Arbeitszeugnis.
Unsere Tätigkeitsbereiche sind z.B.:
- Kündigungen / Kündigungsschutz(-klagen)
- Urlaubsabgeltung/Urlaubsansprüche, Urlaubsgeld, Mindestlohn u.a.
- Befristung von Arbeitsverträgen, Teilzeitarbeit, Verringerung u. Verlängerung der Arbeitszeit
- Abrechnung und Ausbezahlung von Arbeitsentgelt