Das Erbrecht umfasst einerseits die Tätigkeit vor dem Erbfall in der Gestaltung und Durchsetzung des Willens des späteren Erblassers, als auch die Tätigkeit nach dem Erbfall, mit der Auseinandersetzung der Erbmasse und die Durchsetzung der Ansprüche der Erben untereinander und gegen Dritte.
Vor dem Erbfall ist die einzige sichere Möglichkeit Erbstreitigkeiten zu vermeiden und den Nachlass zu steuern, das Testament oder der Erbvertrag.
Unsere Tätigkeit
umfasst vor dem Erbfall Ihre Unterstützung
- bei der Erstellung eines Testamentes oder Erbvertrages, Vermächtnis
- Schenkungen zu Lebzeiten, Nießbrauchs- und/oder Wohnungsrechten
- Erstellung einer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.
Bei/Nach Anfall einer Erbschaft,
- die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Erbansprüche, Ihres Pflichtteils, eines Vermächtnisses
- Erbenhaftung, Nachlassüberschuldung, Nachlassinsolvenz
- die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche