Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir die Wohnungseigentümer bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander und des/der Wohnungseigentümer gegenüber der Hausverwaltung, so z.B.
- Prüfung und ggfls Anfechtung von Beschlüssen der WEG
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen einzelne Wohnungseigentümer und/oder die Hausverwaltung (z.B. bei Hausgeldabrechnungen, Modernisierungsmaßnahmen, Sonder-/Gemeinschaftseigentum, Nutzungen, Baumängeln etc.)