Im Sozialrecht geht es um Ihr gutes Geld, das Ihnen zusteht.
Wir übernehmen die Vertretung vor Gericht und die Beratung in allen Fragen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialrechts. Dazu gehören u.a.
- Anrechnung von Einkommen
- Eingliederungsvereinbarung
- Kindergeld u. Rente
- Kosten der Unterkunft
- Kostenübernahme bei Wohnungswechsel wie z.B. Umzugskosten, Mietkaution
- Renovierungskosten, Einzugs- und Auszugskosten
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Vertretung im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren